Solarpaket 1 im Bundestag beschlossen
Unter anderem wurde am 16.08.23 Folgendes beschlossen:
- Balkonsolaranlagen: erleichterte Anmeldung (nur noch Registrierung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur); höhere Leistung erlaubt (die vereinfachte Anmeldung gilt für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere); übergangsweise kann der vorhandene Stromzähler weiterverwendet werden, bis der Messstellenbetreiber ein Smart Meter einbaut; Möglichkeit des Hauseigentümers, eine Dachsolaranlage zu installieren, wird durch Balkonsolargeräte nicht berührt.
- “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”: Dachsolarstrom kann in Mehrfamilienhäusern künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben werden
- Agri-PV: Extensivierung einer effizienten, umweltfreundlichen Doppelnutzung von Flächen; mehr Geld für Strom aus Agri-PV-Anlagen, die Energieerzeugung mit Obst- und Gemüseanbau oder Viehhaltung kombinieren
Mehr Details hier: https://www.bmuv.de/download/solarpaket-i / https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/photovoltaik_synergien_pressepapier_bf.pdf