| | | |

Solarpaket 1 im Bundestag beschlossen

Unter anderem wurde am 16.08.23 Folgendes beschlossen:

  • Balkonsolaranlagen: erleichterte Anmeldung (nur noch Registrierung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur); höhere Leistung erlaubt (die vereinfachte Anmeldung gilt für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere); übergangsweise kann der vorhandene Stromzähler weiterverwendet werden, bis der Messstellenbetreiber ein Smart Meter einbaut; Möglichkeit des Hauseigentümers, eine Dachsolaranlage zu installieren, wird durch Balkonsolargeräte nicht berührt.
  • “Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung”: Dachsolarstrom kann in Mehrfamilienhäusern künftig direkt an die Mieterinnen und Mieter des Hauses weitergegeben werden
  • Agri-PV: Extensivierung einer effizienten, umweltfreundlichen Doppelnutzung von Flächen; mehr Geld für Strom aus Agri-PV-Anlagen, die Energieerzeugung mit Obst- und Gemüseanbau oder Viehhaltung kombinieren

Mehr Details hier: https://www.bmuv.de/download/solarpaket-i / https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Naturschutz/photovoltaik_synergien_pressepapier_bf.pdf

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert