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Landesbauordnung geändert

Vereinfachte Bauvorschriften für Windkraft, Solar und Wärmepumpen

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzubringen, werden in NRW die Bauvorschriften in vielen Bereichen erleichtert. Der nordrhein-westfälische Landtag hat
am letzten Donnerstag die Änderung der Landesbauordnung verabschiedet. Das Gesetz soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Änderungen im Bereich Windkraft:
Das bauaufsichtliche Verfahren für Windkraftanlagen wird vereinfacht.
Vorgaben, die über EU-Recht hinausgehen, werden künftig vom Baurecht
in NRW nicht mehr verlangt. Der Abstand von Windrädern zu
Grundstücksgrenzen und Wohngebäuden soll sich künftig nur noch nach
30 Prozent ihrer größten Höhe statt bisher 50 Prozent ihrer Höhe
richten. Auf Grundstücken in Gewerbe- und Industriegebieten richten
sich die Abstände nach 20 Prozent ihrer Höhe.

Änderungen im Bereich Solarenergie:
Die baurechtlichen Mindestabstände von Solaranlagen auf Hausdächern
zu Nachbargrundstücken fallen weg. Für neue Nichtwohngebäude soll ab
1. Januar 2024 eine Solaranlagenpflicht gelten, für neue Wohngebäude
ein Jahr später. Entscheidend ist der Tag des Eingangs des
Bauantrags.

Änderungen im Bereich Wärmepumpen:
Für Wärmepumpen soll es keine Mindestabstände zu
Nachbargrundstücken mehr geben, aber die Pumpen müssen leise
sein: Die Lärmvorgaben bleiben unverändert.

Änderungen im Bereich Wasserstoff:
Kleinere Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff werden nicht dem
Baurecht unterstellt werden, sondern «verfahrensfrei». Voraussetzung
ist, dass der Wasserstoff dem Eigenverbrauch dient. Dies gilt auch
für Gasspeicher bis 20 Kilogramm Volumen.

Außerdem sollen Bauanträge künftig als Mail eingereicht werden
können und nicht mehr nur in Papierform in mehrfacher Ausführung.
Auch das Umbauen und die Umnutzung älterer Gebäude soll vereinfacht
werden. Das Verbot von Schottergärten wird präzisiert.

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